
Teilnahmevoraussetzungen und Kosten
EPL – für Paare in den ersten fünf Jahren ihrer Beziehung.
KEK – für Paare in einer mehrjährigen, mind. fünfjährigen Beziehung.
APL und SPL – für Paare, die bereits an einem EPL- oder KEK-Kurs teilgenommen haben.
KEK – für Paare in einer mehrjährigen, mind. fünfjährigen Beziehung.
APL und SPL – für Paare, die bereits an einem EPL- oder KEK-Kurs teilgenommen haben.
Die Kurse ersetzen keine Beratung oder Therapie. Wenn Sie als Paar in einer akuten Krisensituation sind, dann nehmen Sie bitte zunächst eine Paarberatung in Anspruch. Hierfür wenden Sie sich an unsere Ehe- , Familien- und Lebensberatungsstellen. In Absprache mit Ihrem*ihrer Berater*in können Sie dann gern an einem Kommunikationstraining teilnehmen.
Zu den Kommunikationstrainings sind alle Paare eingeladen, unabhängig von Konfession und Religion, von Familienstand und sexueller Orientierung.
Kosten
Kosten pro Paar und Kurs:
EPL – Kurs: 175 €
KEK – Kurs: 270€
APL – Kurs: 115€
APL – Lebenswenden – Kurs: 155€
SPL – Kurs: 155€
Trainingsabend: 25€
KEK – Kurs: 270€
APL – Kurs: 115€
APL – Lebenswenden – Kurs: 155€
SPL – Kurs: 155€
Trainingsabend: 25€
Ggf. kommen je nach Kurs weitere Kosten für Verpflegung und Übernachtung dazu.
Details entnehmen Sie der jeweiligen Kursausschreibung.
Details entnehmen Sie der jeweiligen Kursausschreibung.
Bezuschussung für Kurse
Ein Angebot für Geringverdienende
Um allen Interessierten eine Teilnahme an den genannten Kursen zu ermöglichen, können die Teilnahmegebühren bis zu 70% reduziert werden. Hier soll die finanzielle Lage für interessierte Paare kein Hindernis sein:
Wohngeldberechtigte erhalten eine Ermäßigung von 40%, ALGII – Empfänger*innen erhalten eine Ermäßigung von 70% und Studierende/Auszubildende (mind. Eine*r von Beiden) erhalten eine Ermäßigung von 50% des Teilnahmebeitrags. Entsprechende Bescheide sind direkt bei der Anmeldung beim jeweiligen Veranstalter vorzulegen.
Voraussetzungen dafür sind:
Ein Angebot für Geringverdienende
Um allen Interessierten eine Teilnahme an den genannten Kursen zu ermöglichen, können die Teilnahmegebühren bis zu 70% reduziert werden. Hier soll die finanzielle Lage für interessierte Paare kein Hindernis sein:
Wohngeldberechtigte erhalten eine Ermäßigung von 40%, ALGII – Empfänger*innen erhalten eine Ermäßigung von 70% und Studierende/Auszubildende (mind. Eine*r von Beiden) erhalten eine Ermäßigung von 50% des Teilnahmebeitrags. Entsprechende Bescheide sind direkt bei der Anmeldung beim jeweiligen Veranstalter vorzulegen.
Voraussetzungen dafür sind:
- Nachweis einer Semesterbescheinigung (die eines*einer Partner*in genügt)
- Nachweis des Wohngeld- oder ALG II - Bezugs
Außerordentlicher Zuschuss
In besonderen Fällen kann darüber hinaus ein außerordentlicher Zuschuss gewährt werden.
Die Einkommensverhältnisse sind in diesem Fall mit dem Antrag nachzuweisen. Bei monatlich unterschiedlichem Brutto-Einkommen wird der Durchschnitt der letzten sechs Monatseinkünfte vor Antragstellung zugrunde gelegt. Der Antrag auf einen außerordentlichen Individualzuschuss ist an das Referat Ehe-Familie-Diversität (Okenstr. 15, 79108 Freiburg, e-f-d@seelsorgeamt-freiburg.de, 0761-5144-201) zu richten.

