Familienerholung in Familienferienstätten

 
  
 
Grundsätzliches
  • Die Förderung von Familien ermöglicht den Eltern mit ihren Kindern eine gemeinsame 
    Erholung. Dadurch wird der Familienzusammenhalt gefestigt, die Erziehungskompetenz
    gestärkt, ein Leben aus dem Glauben gefördert und die Gesundheit der Familie erhalten.

  • Die Förderung kommt kinderreichen Familien und Familien mit kleinerem Einkommen, sowie finanziell
    benachteiligten Familien zugute.

  • Zur Familie zählen die sorgeberechtigten Personen (z.B. Eltern oder ein Elternteil) und die zur Familie
    gehörenden und von ihr versorgten Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Ausnahme sind die
    Familienförderpreise, hier können Kinder bis 16 Jahre, bzw. 25 Jahre Förderung erhalten, insofern sie
    Kindergeld berechtigt sind und im Haushalt der Eltern leben.

  • Die Einkommensverhältnisse für den ordentlichen und außerordentlichen Individualzuschuss sind mit
    dem Antrag nachzuweisen.

  • Der Beirat des Familienfonds hat folgende Aufgaben:
    - Beschluss von Richtlinien und Antragsformularen
    - Gewährleistung der korrekten Umsetzung der Richtlinien
    - Prüfung und Bewilligung der Anträge für den außerordentlichen Individualzuschuss Familienerholung und  Familienbildung sowie für innovative Projekte
    - Rechenschaft über die Verwendung der finanziellen Mittel
     
    Mitglieder des Beirates sind:
    - Referatsleitung des Referats Ehe Familie Diversität
    - zwei Referent*innen des Arbeitsbereiches mit Schwerpunkt Familie
    - eine pastorale Mitarbeiter*in möglichst mit Bezug zu Familienpastoral auf Pfarreiebene

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Zuschüsse aus den Haushaltsmitteln der
    Erzdiözese Freiburg können nur in dem Maß bewilligt werden, wie der Erzdiözese Freiburg Gelder zur
    Verfügung stehen. 
 

Es gibt folgende Fördermöglichkeiten:

 
1. Familienförderpreise
Familien können je nach Jahreseinkommen die reduzierten Familienförderpreise der Familienferienstätten
(www.familienferien-freiburg.de) erhalten. 
Weitere Informationen sind im Antragsformular enthalten. 
Hier gilt: Zur Familie zählen die Eltern sowie Kinder bis 16 Jahre, bzw. bis 25 Jahre, insofern sie Kindergeld
berechtigt sind und im Haushalt der Eltern leben.
 
Weitere Informationen sind im Antragsformular enthalten.
 
Der Antrag auf Familienförderpreise ist an den Veranstalter zu richten.
 
2. Ordentlicher Individualzuschuss
Zusätzlich zu den Familienförderpreisen, können Familien einen weiteren Zuschuss für die Kosten der
Kinder beantragen. Bezuschusst werden Ferien von mindestens 5 Tagen an einem Ort; im Ganzen
höchstens 14 Tage pro Jahr.
Gefördert werden Familien aus Baden-Württemberg, d.h. aus der Erzdiözese Freiburg und der Diözese
Rottenburg-Stuttgart bei einem Aufenthalt bei Familienferien Freiburg – Haus Feldberg-Falkau oder Haus 
Insel Reichenau.
 
Diesen ordentlichen Zuschuss erhalten Familien, bei denen das monatliche Nettoeinkommen der Eltern bei
bzw. unter dem Pro-Kopf-Einkommen von 800€ liegt.
Das Pro-Kopf-Einkommen errechnet sich aus dem monatlichen Netto-Einkommen der Familie 
geteilt durch die im Haushalt lebende Zahl der Familienmitglieder (Eltern, Kinder bis 18 Jahre).
Die Höhe des Zuschusses je Kind/Tag (An- plus Abreisetag = 1 Tag) beträgt: 
 
Netto-Pro-Kopf-Einkommen in €     Zuschuss in € je Tag/Kind
700€                                                   30 € 
750€                                                   25 € 
800€                                                   20 € 
 
Familien, die Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, erhalten einen Zuschuss von 30€ je
Tag/Kind. 
 
Maximal werden die tatsächlichen Gesamtkosten des jeweiligen Kindes übernommen.
 
Bei monatlich unterschiedlichem Netto-Einkommen wird der Durchschnitt der letzten sechs
Monatseinkünfte vor Antragstellung zugrunde gelegt.
 
Der Antrag (Seite 2 des Antragformulars) auf ordentlichen Individualzuschuss ist an den Veranstalter zu richten.
 
3. Außerordentlicher Individualzuschuss
In besonderen Fällen kann zu 1. und 2. hinzu ein außerordentlicher Zuschuss gewährt werden. Gefördert
werden Familien aus Baden-Württemberg, d.h. aus der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart
bei einem Aufenthalt bei Familienferien Freiburg – Haus Feldberg-Falkau oder Haus Insel Reichenau.
 
Die Einkommensverhältnisse sind mit dem Antrag nachzuweisen. Bei monatlich unterschiedlichem NettoEinkommen wird der Durchschnitt
der letzten sechs Monatseinkünfte vor Antragstellung zugrunde gelegt.
 
Mit dem außerordentlichen Individualzuschuss Familienbildung und dem außerordentlichen Individualzuschuss Familienerholung können 
jährlich insgesamt ein oder zwei Maßnahmen pro Familie an insgesamt maximal 14 Tagen unterstützt werden.
 
Der Antrag auf einen außerordentlichen Individualzuschuss ist spätestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn an das Referat Ehe-Familie-Diversität (Okenstr. 15, 79108 Freiburg, efd@seelsorgeamt-freiburg.de, 0761-5144-201) zu richten.
 
 
 
Förderung von Großfamilien
Ab dem vierten zahlenden Kind erhalten Familien 50 % Rabatt auf diesen Kinderpensionspreis.
Gefördert werden Familien aus Baden-Württemberg, d.h. aus der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart bei einem Aufenthalt bei Familienferien Freiburg – Haus Feldberg-Falkau oder Haus Insel Reichenau.
 
Der formlose Antrag ist an den Veranstalter zu richten.